Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung
Shownotes
Kurz zusammengefasst:
Eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung darf nicht zu zusätzlicher Bürokratie oder der Schwächung unternehmerischer Handlungsfähigkeit führen. Angesichts tiefgreifender Transformationsprozesse müssen unternehmerische Entscheidungen nicht nur mitbestimmungsfrei bleiben, sondern Agilität ermöglicht werden. Eine Modernisierung darf sich daher nicht auf die Ausweitung bestehender Beteiligungsrechte fokussieren. Durch eine Verschlankung und Präzisierung der Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes gilt es Entlastung, Effizienz und digitale Praxistauglichkeit zu erzielen.
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Herausgeber: Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Türlenstraße 6 70191 Stuttgart Telefon: +49 711 21050-0 E-Mail: info@suedwesttextil.de Internet: www.suedwesttextil.de Amtsgericht Stuttgart: Vereinsregister-Nr. 95
Verantwortlich für den Inhalt: Edina Brenner Hauptgeschäftsführerin
Ansprechpartnerin: Madlena Gänsbauer Referentin Recht + Tarif Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Fachanwältin für Arbeitsrecht gaensbauer@suedwesttextil.de
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