Durchgängige Digitalisierung mittels Erweiterung Textform

Shownotes

Kurz zusammengefasst:

Die gelebte Praxis in Unternehmen ist faktisch auf die Schriftform nicht angewiesen – vielmehr wird sie durch die noch bestehenden Schriftformerfordernisse erschwert. Die Möglichkeit zur Textform muss deutlich erweitert werden. Es ist zwar nachvollziehbar, dass für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach wie vor die Schriftform erforderlich ist. Allerdings muss für befristete Arbeitsverträge, auflösende Bedingungen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote sowie für Praktikantenverträge zeitnah die Textformmöglichkeit durch Gesetzesänderung vorgesehen werden. Ziel muss es sein, eine vollständige Digitalisierung der Personalakten zu ermöglichen.

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Herausgeber: Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Türlenstraße 6 70191 Stuttgart Telefon: +49 711 21050-0 E-Mail: info@suedwesttextil.de Internet: www.suedwesttextil.de Amtsgericht Stuttgart: Vereinsregister-Nr. 95

Verantwortlich für den Inhalt: Edina Brenner Hauptgeschäftsführerin

Ansprechpartner: Knut Holger Huml Referent Recht + Tarif Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) huml@suedwesttextil.de

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