Anpassung Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Shownotes
Kurz zusammengefasst:
Das 2023 eingeführte Abrufverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein an sich zu begrüßender Fortschritt in Sachen Digitalisierung im Personalwesen. Allerdings ergeben sich rund um das eAU-Verfahren in der Praxis einige Problemfelder, welche einen Anpassungsbedarf zur Wahrung schützenswerter Interessen des Arbeitgebers begründen.
Südwesttextil fordert beim eAU-Verfahren mehr Transparenz in Hinblick auf die in der eAU enthaltenen Angaben, die Schaffung einer zusätzlichen Abrufmöglichkeit mittels eines „Push-Verfahrens“ für Arbeitgeber sowie die Vereinheitlichung des Verfahrens für gesetzlich- und privat Versicherte.
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Herausgeber: Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Türlenstraße 6 70191 Stuttgart Telefon: +49 711 21050-0 E-Mail: info@suedwesttextil.de Internet: www.suedwesttextil.de Amtsgericht Stuttgart: Vereinsregister-Nr. 95
Verantwortlich für den Inhalt: Edina Brenner Hauptgeschäftsführerin
Ansprechpartner: Knut Holger Huml Referent Recht + Tarif Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) huml@suedwesttextil.de
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