Stärkung des Arbeitsmarkts
Shownotes
Kurz zusammengefasst:
Um die Produktivität für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu erhöhen, fordert Südwesttextil eine spürbare und breite Entlastung von Einkommen. Nur wenn sich jede zusätzliche Arbeitsstunde wieder finanziell lohnt, wird die Bereitschaft der Arbeitnehmer steigen, Arbeitszeiten zu erhöhen. Neben der Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen die Regelungen zur Arbeitszeit flexibilisiert werden, um die Erwerbstätigkeit zu fördern.
Sie möchten das Positionspapier lieber lesen? Auf der Politikseite von Südwesttextil finden Sie alle Positionspapiere zum Download.
Herausgeber: Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Türlenstraße 6 70191 Stuttgart Telefon: +49 711 21050-0 E-Mail: info@suedwesttextil.de Internet: www.suedwesttextil.de Amtsgericht Stuttgart: Vereinsregister-Nr. 95
Verantwortlich für den Inhalt: Edina Brenner Hauptgeschäftsführerin
Ansprechpartner: Maximilian Wetzel Referent Recht + Tarif Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) wetzel@suedwesttextil.de
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00:00:00: Let's Talk.
00:00:01: Textil, der Podcast für politische Themen von Südwesttextil.
00:00:06: Von Aviarbeitswelt bis ZW Zukunftsstrategien.
00:00:09: hier kommen Insights zu aktuellen Themen aus der Praxis für die Politik.
00:00:13: Mit der Perspektive der bahnwürttembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie möchten wir entlaufenden Gesetzgebungsverfahren, die daraus resultierenden Konsequenzen für unsere Branche aufzeigen.
00:00:24: Heute im Fokus?
00:00:25: Die Stärkung des Arbeitsmarkts Reformen für Leistung, Flexibilität und Wachstum.
00:00:30: Stand April zwanzig sechsundzwanzig Nach einer Präambe geht es um Überstundenzuschläge – zunächst um die aktuelle Situation dann um die Position zu überstunden zuschlägen Im Detail um die Steuerfreiheit von Überstünden Die erhöhte Komplexität der Lohnabrechnungen Die Verhinderung missbräuchlicher Gestaltung Die Benachteiligung von Teilzeitkräften sowie die Schaffung wirkungsvoller finanzieller Anreize.
00:00:57: Danach erläutern wir die aktuelle Situation und die Position zur Teilzeit-Aufstockungsprämie.
00:01:02: Als letztes Thema geht es um die Flexibilisierung der Arbeitszeit, hier klären wir ebenfalls zunächst die aktuale Situation bevor wir Positionen beziehen.
00:01:10: – zu guter Letzt erfolgt ein Fazit!
00:01:13: Für einen schnellen Überblick haben wir diesen Podcast in Kapitel unterteilt.
00:01:17: Sie möchten das Positionspapier lieber lesen?
00:01:20: Online unter südwestsextc.de slashpolitik gibt es alle Papiere zum Download.
00:01:28: Deutschland steht wirtschaftlich derzeit am Scheideweg.
00:01:32: Wir müssen mehr arbeiten, wie Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche im Dezember twenty-fünfundzwanzig betonte – anders sei Wachstum nicht generierbar!
00:01:41: Die Bundesregierung sieht daher erheblichen Reformbedarf.
00:01:44: Der Arbeitsmarkt soll durch steuerpolitische Maßnahmen gestärkt werden.
00:01:48: Der entsprechende Gesetzesentwurf zum sogenannten Arbeitsmarktsstärkungsgesetz vom zwölften Neunten zwanzigzwanzigs sei ursprünglich drei zentrale steuerliche Entlastung vor — Aktivrente Erhöhung des steuerfreien Hinzuverdienstes für Beschäftigte nach Erreichend der Regelaltersgrenze von ein tausend auf zweitausend Euro monatlich.
00:02:06: Überstundenzuschläge Steuerbefreiungen von überstunden Zuschlägen soweit sich twenty-fünfzig Prozent der Grundvergütung nicht überschreiten Teilzeitaufstockungsprämie Steuervreihe Prämienzahlung bis viertausend fünfhundert Euro bei Erhöhrung der Wochenarbeitszeit.
00:02:21: Die Aktivrente wurde bereits am fünften, zwölften, zweitausendfünfundzwanzig vom Bundestag beschlossen.
00:02:26: Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am neunzehnten, zwälften, zweitausendfünfundzwanzzig.
00:02:31: Ein erster Schritt ist somit bereits getan!
00:02:34: Die steuerfreien Übersturzzuschläge sowie die Teilzeitprämie werden politisch weiterverfolgt – derzeit jedoch nicht mehr unter der Begrifflichkeit Arbeitsmarktsstärkungsgesetz.
00:02:43: Darüber hinaus findet ein politischer Streit über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit insbesondere der täglichen Höstarbeitszeit sowie der täkligen Ruhezeit statt.
00:02:51: Während die Wirtschaft eine deutlich flexiblere Regelung fordert, gibt es nach wie vor politische Stimmen, die die Arbeitszeit auf vierzig Stunden pro Woche begrenzen möchten.
00:03:01: Überstundenzuschläge Aktuelle Situation Überstundvergütungen sowie etwaige Zuschlägen unterliegen derzeit grundsätzlich der Einkommensteuer sowie der Sozialversicherungspflicht.
00:03:13: Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition bereits eine Änderung angekündigt.
00:03:18: Damit sich mehr Arbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw.
00:03:23: an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehend steuerfreigestellt.
00:03:28: Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von thirty- vier Stunden für nichttariflich festgelegt oder vereinbarten Arbeitszeiten von forty Stunden gelten.
00:03:39: Der Gesetzesentwurf vom zwölften neunten, zwanzig, fünfundzwanzig sieht die Schaffung eines neuen Absatz Vier in § drei B Einkommenssteuergesetz vor.
00:03:47: Zuschläge auf Überstunden sollen denen nach steuerfrei sein, soweit diese twenty-fünf Prozent des Überstundengrundlohns nicht überschreiten.
00:03:55: Überstunde werden im Entwurf abweicht vom Koalitionsvertrag als alle Stunden die über die monatliche im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festklicken normal Arbeitszeit hinausgehend definiert.
00:04:07: Von der Regelung ausgenommen sind Überstunten wenn zuvor innerhalb der letzten zwölfen Masche die Arbeitszeit reduziert wurde Im Fall von Teilzeitbeschäftigten, die erst seit weniger als zwölf Monaten im Unternehmen arbeiten.
00:04:19: Dies gilt jedoch nicht wenn die Arbeitszeitreduzierung oder der Arbeitsvertrag bereits vor dem ersten.
00:04:29: Die Überstundenzuschläge sollen nur steuerfrei, nicht aber sozialversicherungsbeitragsfrei sein.
00:04:34: Weshalb § I Absatz I Satz I Nummer eins der Sozialversicherung endgelt Verordnung dahin ging geändert werden soll dass die aus § IIIb Absatz IV Einkommenssteuersetz neu folgende Steuerfreiheit nicht zur Sozialversicherung Beitrags Freiheit führen soll.
00:04:50: Position zu Überstundenzuschlägen.
00:04:53: Erstens Steuervreiheit von Überstünden.
00:04:56: Grundsätzlich erachtet Südwestextil Steuereichterung als geeignetes Instrument zur Stärkung des Arbeitsmarkts.
00:05:02: Durch die Steuerfreiheit von Überstunden zu schlägen, sollen erste Anreize zur Übernahme von Extraschichten und zur Bereitschaft zur Übernehmer von Aufgaben von zum Beispiel kurzfristig erkrankten Kollegen gesetzt werden.
00:05:13: Um ein Anreiz für zusätzliche Überstunde zu leisten reicht die Privilegierung des Zuschlags jedoch nicht aus.
00:05:19: Arbeitnehmer müssen für Engagement deutlich mehr Netto vom Brutto in der Tasche haben.
00:05:24: Nur dann lohnt es sich für sie, zusätzliche Arbeitsleistung zu erbringen.
00:05:28: Allerdings ist nach dem derzeitigen Entwurf der finanzielle Anreiz gering da – nur der Zuschlag für die Überstunde nicht aber der Überstundenlohn selbst steuerfrei ist?
00:05:37: Trotz der Steuerbefreiung weiterhin Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen, die insbesondere bei niedrigen Einkommen unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen einen erheblichen Anteil an den gesamten Abzügen ausmachen und Überstunden auch wegen der weiten Verbreitung von Arbeitszeitkonten selten mit Zuschlägen vergütet, sondern regelmäßig durch Freizeitausgleich abgegolden werden.
00:05:58: Auch Vergleiche mit dem Ausland zeigen, dass die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gering sein dürften – in Frankreich wo sogar die Überstundevergütung und nicht nur der Zuschlag steuerfrei war hatte die Einführung der Steuerfreiheit keine relevante Auswirkung so das man die Steuerbefreiung wieder gestrichen hat.
00:06:14: Hinzu kommt es nach einer Studie des IFO-Instituts volkswirtschaftliche Wirkung der Steuerfreiheit von Überstunden zu schlägen, aus zwanzig fünfundzwanzig – derzeit nur sechzehn Prozent der geleisteten Überstunde überhaupt bezahlt werden.
00:06:26: Dies liegt unter anderem an den Unterarbeitnehmern sehr beliebten Arbeitszeitkonten, die ein hohes Maß an Flexibilität ermöglichen, von der geplanten Steuerbefreiung aber in keinem Fall profitieren würden.
00:06:38: Zweitens erhöhte Komplexität der Lohnabbrechnungen.
00:06:41: Ferner wird die Abrechnung für Arbeitgeber deutlich komplexer, da zwischen Grundlohn-, Überstunden- und steuerfreien Zuschlägen getrennt werden müsste.
00:06:50: Dies führt zu erheblichen administrativen Belastungen.
00:06:53: Arbeitgebern müssen fortlaufen und tagesgnaub prüfen wann Beschäftigte in das Unternehmen eingetreten sind und wann eine Reduzion der Arbeitszeit erfolgt ist.
00:07:01: Eine solche Prüfung ist im betrieblichen Alltag kaum zumutbar und verursacht unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand.
00:07:07: Drittens Verhinderung missbräuchlicher Gestaltung.
00:07:11: Der Gesetzesentwurf verfolgt das legitime Ziel, missbräuchliche Gestaltung zu verhindern – insbesondere durch die vermeidung künstlicher Arbeitszeitreduktion mit anschließender Steuerbegünstigter Mehrarbeit sowie gezielte Ausnutzungen von Eintrittszeitpunkten.
00:07:24: Die vorgesehenen Einschränkungen sind aus Sicht vom Südwestex-Til aber zu komplex in der Anwendung, zyberokratisch in der Umsetzung und in ihrer Ziergenauigkeit nicht optimal.
00:07:33: Statt der aktuellen Regelung erscheint die Einführung einer Karenzzeit als praxistaugliche Alternative.
00:07:39: Eine solche Regelung könnte vorsehen, dass in den ersten drei Monaten nach Einstellung oder Nachvereinbarungen eine Arbeitszeitreduzierung keine Steuerfreiheit für Mehrarbeit gewährt wird – dies wäre klar einfach überprüfbar und würde den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren!
00:07:55: Viertens Benachteiligung von Teilzeitkräften.
00:07:58: Aus Sicht von Südwestextil ist außerdem nicht nachvollziehbar, weshalb Teilzeitbeschäftigte – sofern sie seit weniger als twelve Monaten in die Teilzeit arbeiten oder vor weniger als zwölf Monaten in das Unternehmen eingetreten sind – gegenüber Vollzeitbescheftigten ungleich behandelt werden.
00:08:12: Gerade im Phasen von Arbeitsspitzen ist der Einsatz aller verfügbaren Arbeitskräfte erforderlich.
00:08:17: Eine Differenzierung nach Beschäftigungsumfang schwächt die praktische Wirksamkeit der Maßnahme und führt zu unnötigen Einschränkungen in der betrieblichen Flexibilität.
00:08:26: Ferner bestehen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts erhebliche Bedenken, ob eine derartige Regelungen zu Teilzeitbeschäftigten rechtlich überhaupt haltbar wäre.
00:08:37: Das Bundesarbeitsgericht hat im Dezember zwanzig vierundzwanzig, BAGU-Teil vom fünften Zwölften zwanzigerzwanziger acht AZR dreihundertsiebzig aus zwanzigg entschieden.
00:08:47: Dass ein Tarifvertrag welcher Überstunnszuschläge erst ab der einundvierzigsten Wochenarbeitsstunde vorsieht, Teilzeitbeschäftigte diskriminieren kann – was gemäß § IV Absatz I Teilzeit und Befristungsgesetz unzulässig ist.
00:09:00: Ferner benachteilige eine solche Regelung mittelbar Frauen da diese deutlich öfter in Teilzeit arbeiteten.
00:09:06: Hierbei folgt das Bundesarbeitsgericht der entsprechenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
00:09:11: Vor diesem Hintergrund muss die Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten im aktuellen Gesetzentwurf äußerst kritisch gesehen werden, auch wenn sich die derzeitige BAG-Rechtsprechung nicht auf Steuergesetze bezieht.
00:09:22: Fünftens – Schaffung wirkungsvoller finanzieller Anreize für erhöhte Arbeitsleistungen.
00:09:28: Aus Sicht von Südwestextil sollten deutlich höhere Anreise zur Erhöhung der jährlich pro Arbeitnehmer abgeleisteten Arbeitsstunden für alle Arbeitnehmer geschaffen.
00:09:36: Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht zusätzliche Arbeitsleistung, zumindest in Branchen, in denen der Bedarf an Arbeitskräften die Kapazitäten der Arbeitnehmer übersteigt.
00:09:44: Anreize sind aufgrund der im europäischen Vergleich unterdurchschnittlichen Jahresarbeitsleistungen pro Arbeitnehmer dringend erforderlich.
00:09:51: Ein wirkungsvoller Anreiz entsteht nur wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind.
00:09:55: Überstunden werden selbst steuerlich begünstigt, Zuschläge sind nicht auf twenty-fünf Prozent des überstunden Grundlohns begrenzt.
00:10:02: Begünstigung gilt nicht nur für die Einkommenssteuer, sondern auch für Sozialversicherungsbeiträge.
00:10:08: Alle Arbeitnehmer können davon profitieren!
00:10:10: Es bedarf daher neben der Schaffung des Absatz IV in § IIIb Einkommensteuergesetz keine Änderungen der Sozialversicherungengeldverordnung.
00:10:20: Dies dem Grundsatz folgen das Sozialversichungsbeitragsfreiheit regelmäßig der Steuerfreiheit folgt.
00:10:25: Eine Formulierung für § IIIB Absatz V Satz I Einkommen Steuersetz finden Sie in unserem Positionspapier.
00:10:33: Teilzeit-Aufstockungsprämie Aktuelle Situation.
00:10:38: Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll §.
00:10:40: III des Einkommenssteuergesetzes um eine Nummer seventy drei ergänzt werden.
00:10:45: Arbeitgeber könnten demnach eine Prämie für die dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit in Höhe von zweiundzwanzig bis viertausendfünfhundert Euro Steuer freizahlen.
00:10:54: Das heißt, je mehr Stunden aufgestockt werden desto höher die mögliche Prämien.
00:10:58: Dauerhaft ist eine Arbeitszeiterhöhung gemäß dem Entwurf, wenn sie mindestens für einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten vereinbart wird.
00:11:05: Die Steuerbefreiung geht nicht, wenn zum Zeitpunkt der Gehaltserhöhungen bereits eine befristete Teilzeit vereinbart ist und diese weniger als vierundundzig Monate dauert oder die Arbeitszeit in den letzten zwölf Monaten reduziert wurde.
00:11:18: Ausnahme – die Steuerbefreihung ist trotzdem möglich, wenn die Verringerung der Arbeitszeit vor dem ersten siebten zwanzig fünfundzwzig vereinbart wurde.
00:11:26: Die Teilzeitaufstockungsprämie soll darüber hinaus auch sozialversicherungsbeitragsfrei sein.
00:11:32: Position zu Teilzeit-Aufstockungspremier.
00:11:35: Die Einführung einer TeilzeitauffstockungsPrämie ist aus Sicht von Südwestextil zu begrüßen.
00:11:40: Deutschland hat mit neunundzwanzig Prozent die dritt höchste Quote an Teilzeitbeschäftigten in der EU.
00:11:45: Fenner liegt die geleistete Wochenarbeitszeit, mit vierunddreißig Komma acht Stunden deutlich unter dem EU Durchschnitt von sieben.
00:11:51: dreißig Komma eins Stunden.
00:11:53: Quelle, Euro-Start, Arbeitskräfteerhebung.
00:11:57: Anreize für eine höhere Wochenarbeitszeit sind somit dringend benötigt.
00:12:01: Allerdings müssten Arbeitgeber eine zusätzliche Prämie zur Motivationszahlen, was manchem Unternehmen in der derzeitigen Wirtschaftslage schwerfallen wird – auch wenn die Prämien Steuer und Sozialversicherungsbeitrags frei und somit die Auszahlung protogleich netto möglich wäre!
00:12:16: Der bürokratische Aufwand ist ebenfalls sehr hoch, insbesondere da die Steuern auf die Prämie rückwirkend nachberechnet werden müssten, falls die Arbeitszeit innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhöhung doch wieder reduziert wird.
00:12:27: Außerdem müsste jeweils geprüft werden ob ein Fall befristeter verringerter Arbeitszeit mit weniger als vierund zwanzig monaten Restlaufzeit bzw.
00:12:36: Einfall einer Vereinbarung der Verringerungen der Arbeitszeit unterhalb von zwölf Monaten vor der Aufstockung vorliegt.
00:12:42: Auch hier ist es verständlich, dass Missbrauch verhindert werden soll.
00:12:45: Allerdings sollte es Arbeitgebern auch möglich sein, Mitarbeiter zu einer zeitnahen Aufstockung zu motivieren – auch wenn eine solche Aufstockungen aufgrund einer Befristung ohnehin erfolgen würde!
00:12:55: Gerade bei Arbeitsspitzen macht es einen Unterschied ob einige Mitarbeiter in sechs oder zwölf Monaten wieder Vollzeit arbeiten oder umgehend in der nächsten Woche.
00:13:03: Ein etwaiger Missbrauch könnte auch durch einen Mindestumfang, Zahlung nur bei einer Mindestbeschäftigung von zum Beispiel dreißig Stunden pro Woche oder durch eine anteilige Prämie die gestaffelt monatlich statt auf einmal ausgezahlt wird verhindert werden.
00:13:16: Eine solche Staffelung würde aufwendige Nachberechnungen vermeiden da die Prämia ausschließlich für die tatsächlich geleistete Mehrarbeit gewährt wird.
00:13:24: Flexibilisierung der Arbeitszeit.
00:13:27: Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgeschrieben, dass im Einklang mit der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie eine wöchentliche Statt einer täglichen Höstarbeitszeit geschaffen werden soll.
00:13:38: Aktuelle Situation Der Zeit sieht Paragraph drei Arbeitszeitgesetz – eine tägliche Hösarbeitszeit von acht Stunden vor, welche auf zehn Stunden täglich erhöht werden kann, sofern in einem Ausgleichszeitraum von sechs Monaten durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden pro Werktag Montag bis Samstag gearbeitet wird.
00:13:55: Somit ist sogar kurzfristig eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu sechzig Stunden möglich, langfristig durchschnittlich jedoch nur bis zu achtundvierzig Stunden pro Woche.
00:14:04: Die Beschreitung der zehn Stundengrenze ist jedoch wenige Branche wie zum Beispiel Krankenhäuser oder Notfälle ausgenommen – nicht möglich!
00:14:11: Die EU Arbeitszeitrichtlinie, welche dem Arbeitszeitgesetz zugrunde liegt hat die Mitgliedstaat in Atticke VI lediglich verpflichtet Regelungen zu schaffen, die sicherstellen das Arbeitnehmer nicht mehr als achtundvierzig Wochenstunden arbeiten wobei ein Ausgleichszeitraum von bis zu vier Monaten durch Tarifvertrag sogar bis zu zwölf Monaten vorgesehen werden kann.
00:14:30: Europarechtlich sind bei Einhaltung der elfstündigen Ruhezeit in der Betrachtung eines vierundzwanzig Stunden Zeitraums bis zu dreizehn stunden täglicher Arbeitszeit und somit bis zu achtundsebzig Stunden wöchentlich möglich, die dann allerdings ausgeglichen werden müssen.
00:14:44: Deutschland hat sich selbst so mit strengere Regelungen vorgegeben als es nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie gebotengewesend wäre.
00:14:51: Ferner sieht § V Arbeitszeitgesetz eine elbstündige Ruhe zeit vor, welche in manchen Branchen auf zehn Stunden verkürzt werden kann.
00:14:59: Darüber hinaus kann die Ruhezeit in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarif-Vertrages in einer Betriebsvereinbarung um bis zu zwei Stunden gekürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und ein Ausgleichszeitraum festgelegt wird.
00:15:12: Diese Ruhe Zeit muss am Stück gewährt werden und kann nicht aufgeteilt werden.
00:15:17: Position zur Flexibilisierung der Arbeitszeit.
00:15:20: Aus Sicht von Südwestsextil ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten dringend erforderlich wie bereits in unserem Positionspapier aus dem Dezember.
00:15:29: Unter Androhung von Bußgeld ist es Arbeit niemand und damit Arbeitgebern im Einzelfall untersagt, beispielsweise nach zehn Stunden Arbeit an einem wichtigen Projekt noch eine fünfzehnminütige Telefonkonferenz in den Abendstunden durchzuführen.
00:15:40: Auch wenn diese aufgrund der Zeitverschiebung auf anderen Kontinenten nur zu dieser Uhrzeit durchgeführt werden kann!
00:15:46: Ganze Prozesse werden aufgrund der Täckchen-Höstarbeitsdauer oder auf Grund der elfstündigen Ruhezeit verzögert, oder müssen unterbrochen werden.
00:15:53: Selbst wenn der Arbeitnehmer seinen Denkprozess noch kurz zu Ende führen oder aber auch aus familiären Gründen erst nach dem Abendessen die letzte Mail versenden will.
00:16:02: Auch im Falle notwendiger Instandhaltungsarbeiten kann es in Situationen kommen, indem Mitarbeiter trotz betrieblicher Notwendigkeiten und unter Inkaufnahme von Schäden oder sonstigen finanziellen Einbußen die Arbeitsleistung einstellen müssen.
00:16:16: Südwestextie fordert aus diesem Grund die Einführung einer wöchentlichen Höstarbeitszeit, wie es die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht.
00:16:23: Einen Ausgleich auf die Achtundvierzig Stunden pro Woche müsste – wie derzeit auch innerhalb von sechs Monaten erfolgen!
00:16:30: Ein Vorschlag für die Abänderungen des Paragrafen Drei Arbeitszeitgesetz finden Sie in unserem Positionspapier.
00:16:36: Ebenso muss es den Tarifvertragsparteien möglich sein, die ruhig Zeit auf neun Stunden abzusenken und dass es auf die Art der Arbeit ankommt Denn auch ein neunstündiger Zeitraum lässt eine ausreichende Erholung zu, sofern ein Ausgleich gewährt wird und dieser verkürzte Zeitraum nicht zur Regel wird.
00:16:53: Ein Vorschlag für den Laut von § seven Absatz eins Nummer drei Arbeitszeitgesetz finden Sie in unserem Positionspapier.
00:17:00: Darüber hinaus befürwortet Südwestxt die Einführung einer Geringwertigkeitsklausel.
00:17:04: Die kurze Mail nach dem Abendessen, die gegebenenfalls nur eine Minute Aufwand bedeutet, stört die Erholung in keiner Weise, sodass kurze Beschäftigung von weniger als fünfzehn Minuten nicht zu einer Unterbrechung der Ruhezeit führen sollten.
00:17:17: Ein Formulierungsvorschlag für einen neuen Absatz IV des Paragraf V Arbeitszeitgesetz lesen Sie in unserem Positionspapier.
00:17:25: Abschließend sollten Führungsperson mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis vom Arbeitszeit-Gesetz ausgenommen werden.
00:17:31: Der Zeitschließparagraph Achtzehn Absatz Eins Nummer Eins Arbeitszeitgesetz, nur sogenannte Leitende Angestellte vom Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes aus.
00:17:40: Die genaue Formulierung von Paragraf Acht Zehn Absatzeins Nummer Eins Arbeitszeitgesetz sowie Paragraph Fünf Absatz Drei Betriebsverfassungsgesetz finden Sie in unserem Positionspapier.
00:17:50: In der Praxis existieren kaum dieser Definitionen entsprechende Leitender angestellten.
00:17:54: Voraussetzung ist, dass die Person frei über Einstellungen oder Entlassung entscheiden kann – oder sonstige für das Unternehmen tragende wesentliche Entscheidungen allein treffen darf.
00:18:04: In der Praxis sind dies vor allem Personalleiter wobei auch diese oft nur gemeinsam mit der Geschäftsführung entscheiden dürfen und Prokuristen allerdings nur sofern sie Einzelprokure haben.
00:18:14: Jedoch üben auch sonstige Führungskräfte wie z.B.
00:18:17: Bereiche oder Abteilungsleiter hochverantwortliche Tätigkeiten aus, die teilweise keinen Aufschub dulden.
00:18:22: Ferner sind diese Personen fachlich nicht weisungsgebunden und sollten daher ihre Arbeitszeit einteilen können – Die EU-Richtlinie würde dies zulassen!
00:18:40: Finanzielle Anreize zur Erhöhung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit sind zu begrüßen, da der Wirtschaftsstandort Deutschland eine höhere Produktivität benötigt.
00:18:48: Allerdings ist die Abgabenbelastung für Arbeitnehmer in Deutschland im internationalen Vergleich bereits heute sehr hoch – deshalb braucht es eine spürbare und breite Entlastung!
00:18:57: Nur wenn Arbeit insgesamt geringer mit staatlichen Steuern und Aufgaben belastet wird, lohnt sich zusätzliche Arbeitsleistungen wieder stärker auch im Vergleich zum Bezug staatlicher Sozialleistungen.
00:19:08: Arbeit muss sich grundsätzlich lohnen.
00:19:10: Es greift daher zu kurz, lediglich einzelne steuerliche Anreize zu diskutieren.
00:19:14: Entscheidend ist das sich jede zusätzliche Arbeitsstunde finanziell auszahlt – wer mehr arbeitet, muss auch mehr Netto vom Brutto behalten können.
00:19:22: Unabhängig davon ob jemand seine Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit erhöht oder Überstunden leistet.
00:19:28: Neben der Anpassung der Steuer- und Sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sollten wie beschrieben die Regelung zur Arbeitszeit angepasst werden.
00:19:35: namentlich durch Einführung einer wöchentlichen Höstarbeitszeit, Abschaffung der täglichen Hözarbeitszeit sowie der Möglichkeit für die Sozialpartner die Ruhrzeit auf neun Stunden zu verkürzen.
00:19:46: Diese Flexibilisierung wird erheblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf folglich zu einer höheren Erwerbstätigkeit und somit zu einem Mehr an Produktivität beitragen.
00:19:55: Außerdem führt sie zu deutlich mehr Flexibilität, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der textilen Bekleidungsunternehmen in Baden-Württemberg und reduziert aufgrund der derzeit noch geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen bestehende Standortnachteile erheblich.
00:20:07: Wenn die Arbeitszeit rechtlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen bedingung Erwerbstätigkeit wieder lukrativer machen dann wird in BadEN-WÜttembergen die Bereitschaft der Arbeitnehmer steigen Arbeitszeiten zu erhöhen.
00:20:20: Dies ist eine Voraussetzung, den dringend erforderlichen Produktivitätszuwachs zu erzielen.
00:20:26: Das war die Position von Südwest-Textil zur Stärkung des Arbeitsmarktes Reform für Leistung Flexibilität in Wachstum Stand April twenty sechsundzwanzig.
00:20:36: Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
00:20:38: Herausgeber?
00:20:40: SüdWest Textil Verband der südwestdeutschen Textile im Bekleidungsindustrie eV verantwortlich für den Inhalt Edina Brenner Hauptgeschäft zu hören.
00:20:48: Weitere Details finden Sie in den Shownotes oder unter südwestextie.de slash Politik.
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