Abschaffung der Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Shownotes
Kurz zusammengefasst:
Seit 2018 und verstärkt mit der Einführung der Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage und damit einhergehend, die Entgeltfortzahlungskosten in Deutschland signifikant gestiegen, was u.a. auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durchschlägt. Die arbeitsgeberseitige Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung steht aktuell in keinem ausgewogenen Verhältnis gegenüber der arbeitnehmerseitigen sehr geringen Hürde zur diesbezüglichen Anspruchsbegründung. Südwesttextil sieht daher zeitnah politischen Handlungsbedarf.
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Herausgeber: Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Türlenstraße 6 70191 Stuttgart Telefon: +49 711 21050-0 E-Mail: info@suedwesttextil.de Internet: www.suedwesttextil.de Amtsgericht Stuttgart: Vereinsregister-Nr. 95
Verantwortlich für den Inhalt: Edina Brenner Hauptgeschäftsführerin
Ansprechpartner: Knut Holger Huml Referent Recht + Tarif Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) huml@suedwesttextil.de
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