Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Shownotes
Kurz zusammengefasst:
Funktionale Eigenschaften textiler Produkte gewinnen zunehmend an Bedeutung, sodass die Grenzen zwischen Alltags-, Freizeit-, Beruf- und Schutzbekleidung immer stärker verwischen. In ihrer jetzigen Form führt die Einordnung textiler Innovationen in die PSA-VO zu Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken. Deshalb ist eine klare Abgrenzung zwischen persönlicher Schutzausrüstung im engeren Sinne und textilen Produkten mit lediglich begleitender oder komfortbezogener Schutzwirkung erforderlich. Für eine praxistaugliche, risikoorientierte und verhältnismäßige Ausgestaltung muss die PSA-VO hinsichtlich des Anwendungsbereichs für Textilien und Bekleidung rechtlich klargestellt, Ausnahmen präzisiert und Kategorien differenziert werden.
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Herausgeber: Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Türlenstraße 6 70191 Stuttgart Telefon: +49 711 21050-0 E-Mail: info@suedwesttextil.de Internet: www.suedwesttextil.de Amtsgericht Stuttgart: Vereinsregister-Nr. 95
Verantwortlich für den Inhalt: Edina Brenner Hauptgeschäftsführerin
Ansprechpartnerin: Dr. rer. nat. Ayla Sirin-Sariaslan | EU-Chemikalienpolitik Referentin Umwelt + Nachhaltigkeit E-Mail: umwelt@suedwesttextil.de
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