Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Shownotes

Kurz zusammengefasst:

Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich klar zum Ziel der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit. Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.

Sie möchten das Positionspapier lieber lesen? Auf der Politikseite von Südwesttextil finden Sie alle Positionspapiere zum Download.

Herausgeber: Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Türlenstraße 6 70191 Stuttgart Telefon: +49 711 21050-0 E-Mail: info@suedwesttextil.de Internet: www.suedwesttextil.de Amtsgericht Stuttgart: Vereinsregister-Nr. 95

Verantwortlich für den Inhalt: Edina Brenner Hauptgeschäftsführerin

Ansprechpartnerin: Madlena Gänsbauer Referentin Recht + Tarif Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Fachanwältin für Arbeitsrecht gaensbauer@suedwesttextil.de

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